Zum Ersten, zum Zweiten... zum Bundesgerichtshof
19.03.2010 09:46 von Linda von Euw
Weil ein Pferd gelegentlich lautstark nach Luft schnappt, streiten sich die Parteien vor dem Bundesgerichtshof.
2005 hat die Klägerin, eine Hobbyzüchterin, für 160 000 Euro eine Stute bei einer Auktion des Verbandes hannoverscher Warmblutzüchter ersteigert. Nach dem Zuschlag bemerkte sie, dass das Pferd ein sogenannter Freikopper ist. Diese Unart schmälert nicht nur den Wert des Tieres, sie kann auch zu Koliken führen. Die Käuferin fordert Schadenersatz.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied am 24. Februar 2010, dass bei einer öffentlichen Auktion wie „besichtigt und geritten“ gilt. Deshalb lassen sich hier die Regeln des normalen Kaufvertrags nicht anwenden. Das Risiko trägt der Pferdekäufer. Die Klägerin muss beweisen, dass das Pferd diese Auffälligkeit schon bei der Übergabe zeigte. Die Pferdebesitzerin konnte stichhaltige Beweise anführen, sodass die Karlsruher Richter den Fall zurück ans Oberlandesgericht Köln wiesen. Dort muss jetzt ein Sachverständigengutachten erstellt werden.



